Kein Geburtsdatum, falsche Herkunft

Grausame Details zu Mord in Bad Friedrichshall

Absperrband vor dem Haus der Getöteten.                                                         © Daniel Stahl/Archiv

Im Mordfall an einer 70-jährigen Frau steht in Heilbronn ein junger Mann vor Gericht. Zum Auftakt wirft er Fragen auf.

Die Vorgehensweise an deutschen Gerichten scheint ihm völlig unbekannt. Der wegen Mordes Angeklagte hat offenbar im Prozess gedroht, vier Menschen umzubringen. Das berichtet der SWR.

Die Taten wolle er direkt nach seinem Gefängnisaufenthalt verüben. Und wen will er töten? Laut dem jungen Mann die wahren Täter. Diese hätten schließlich sein Leben zerstört.

Zu dem Mord an der 70-Jährigen im vergangenen Jahr waren im Laufe des ersten Prozesstages grausame Details bekannt geworden. So war die Dame laut einem Bericht der "Heilbronner Stimme" nicht nur mit einem Telefonkabel, einem Schal und Stoff erdrosselt, sondern auch gefesselt worden. Zudem hatte der Täter ihr ein Kreuz in die Hand gelegt.

Dementsprechend aufgewühlt hatte der Ehemann der Getöteten ausgesagt. Noch einmal musste er durchleben, wie er seine geschundene Frau am Morgen tot aufgefunden hatte. Von der Tat selbst hatte der Mann nichts mitbekommen. Der Grund: Das Ehepaar hatte seit langem getrennte Schlafzimmer, weil er schnarcht.

Sowohl der Mann selbst, als auch das Publikum brachen offenbar bei den heftigen Schilderungen in Tränen aus. Zumal der Notruf des Mannes noch einmal abgespielt wurde.

Für die ihn belastenden Hinweise hatte der mutmaßlich 27-jährige Angeklagte dagegen nur Ausreden parat. Die am Tatort gefundenen Fingerabdrücke seien beispielsweise gefälscht worden.

Auch sonst fiel er durch ungewöhnliche Angaben auf: kein Geburtsdatum, falsche Herkunft und dann doch bitte einen anderen Richter! Er gibt an, er sei 1989 in Saudi-Arabien geboren worden. Komisch, denn anfangs war von Pakistan die Rede. Außerdem kann er kein genaues Geburtsdatum angeben. Möglich, dass der Angeklagte unter psychischen Problemen leidet - das sieht zumindest sein Anwalt so. 

Kurios auch: Der junge Mann ist mit dem vorsitzenden Richter nicht einverstanden. Eine Verzögerungstaktik? Ende Februar soll schließlich das Urteil fallen.

Fast ein Jahr, nachdem die 70-jährige Dame tot in ihrem Haus in Bad Friedrichshall aufgefunden worden war. Im Schlaf stranguliert. In ihrem Haus waren arabische Schriftzeichen angebracht worden. Die Anklage ist sich sicher: Der Angeklagte ist schuldig. Die Tat habe er verübt, "um einen aus seiner Sicht ungläubigen Menschen umzubringen sowie Bargeld und Wertgegenstände zu entwenden."