Bericht der Ortschaftsratssitzung am 20.03.2014 |
|
||||||||||||||
|
|||||||||||||||
Von den Bürgern wurden keine Fragen gestellt. Bei TOP 3 „Rabenäcker“ wurden Fragen der interessierten Bürger zugelassen.
1. Die Leiterin des VIP, Sandra Leitz, berichtete von den Aktivitäten der offenen Jugendarbeit im vergangenen Jahr. Einzelne Teile des Berichts wurden von Stefanie Hecht und Selina Traub vorgetragen. Insgesamt war es wieder ein erfolgreiches Jahr, trotz der zur Verfügung stehenden geringen Stundenzahl. Dies war nur möglich, weil sich immer wieder Freiwillige, z.T. ehemalige VIP-Besucher, zur Verfügung stellen und ehrenamtlich Gruppen bzw. Aktivitäten betreuen. Der Ortschaftsrat nahm erfreut Kenntnis vom Bericht und freute sich über die gute geleistete Arbeit. Auch der Ortsvorsteher dankte sehr herzlich, besonders den ehrenamtlichen Helfern, ohne die das VIP nicht so erfolgreich geführt werden könnte. Sandra Leitz lud den Ortschaftsrat abschließend zur einer kleinen Feierstunde „Vierzehn Jahre offene Jugendarbeit in Untergriesheim“ am 4. April 2014 ein. Dabei kann in gemütlicher Runde Rückschau auf eine für Jugendtreffs sehr lange kontinuierliche, erfolgreiche Jugendarbeit halten. 2. Baugebiet Rabenäcker. Herr Stadtbaumeister Enno Loose stellte die aktuelle Fassung eines möglichen Bebauungsplans erstmalig öffentlich vor. Er erläuterte die Grundzüge der Planung und die zu beachtenden Faktoren. Auf einer Gesamtfläche von 3,9 ha könnten insgesamt 53 Bauplätze mit durchschnittlich 4,83 ar Fläche in zwei Bauabschnitten entstehen. Die Straßenanbindung soll über die Kressbacher Straße erfolgen. Im Baugebiet werden die Grundstücke durch eine Ringstraße, ergänzt durch Fußwegverbindungen, erschlossen. Außer am nordwestlichen Rand (zur freien Feldflur) soll die Firstrichtung nicht zwingend vorgegeben werden, damit die Bauherren das Potenzial der Sonnenenergie gut nutzen können. Die gesamte Maßnahme wird vom Erschließungsträger „pro kommuna“ durchgeführt. Dieser wird auch die Umlegungsverhandlungen führen. Die Vorgabe ist, dass für private Bauplätze ein Bauzwang von fünf Jahren ab Abschluss der Erschließung, für städtische von zwei Jahren besteht. Diese Maßnahme erfolgt über entsprechende privatrechtliche Vereinbarungen und stellt dadurch keine Enteignung dar. Aus dem Ortschaftsrat und von den ZuhörerInnen wurden eine Reihe von Fragen und Anregungen vorgebracht. Herr Loose wird diese im Fortgang der Planung berücksichtigen. Da in diesem Baugebiet ein Becken für die Schadwasser-beseitigung integriert werden soll, wurden auch zu diesem Komplex Fragen gestellt und Vorschläge gemacht. Zur weiteren Diskussion über diese Punkte ist der Sachverstand des Tiefbauservice der Stadt notwendig. Dieser wird zur nächsten Ortschaftsratssitzung eingeladen um die entsprechenden Erläuterung geben zu können. Da ein Bebauungsplanverfahren viele Schritte erfordert, z.B. Stellungnahmen von vielen verschiedenen zu Beteiligenden, Gutachten (z.B. Naturschutz!) usw., können im günstigsten Fall im Jahr 2016 die ersten Häuser gebaut werden. Über das Instrument der vorzeitigen Besitzeinweisung kann das Schadwasserbecken eventuell schon im Herbst 2015 errichtet werden. Das anvisierte Baugebiet „Rabenäcker“ stellt für Untergriesheim eine wichtige Entwicklungsperspektive dar und wird deshalb vom Ortschaftsrat intensiv begleitet und diskutiert werden.
3. Verschiedenes
Klaus Schaffner, OV |